- Richtlinie über Elektro- und Elektronikgeräte (2002/96/EG) (WEEE: Waste Electrical & Electronic Equipment)
- Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (2002/95/EG) (RoHS: Restriction of the use of certain Hazardous Substances in Electrical and Electronic Equipment)
- die Übernahme der Produktverantwortung für die Behandlung, Verwertung und umweltgerechte Beseitigung der Geräte durch die Hersteller gewährleistet ist,
- mindestens 4 Kilogramm Altgeräte aus privaten Haushalten pro Einwohner pro Jahr getrennt gesammelt werden (spätestens bis 31. Dezember 2006),
- die kostenlose Rückgabemöglichkeit für private Haushalte und Vertreiber gegeben ist,
- die Hersteller die Zielvorgaben für die Verwertung und das Recycling erfüllen (bis 31. Dezember 2006),
- jeder Hersteller beim Inverkehrbringen eines Produktes eine Garantie stellt, aus der sich ergibt, dass die Finanzierung der Entsorgung aller Altgeräte gewährleistet ist,
- ein Verzeichnis der Hersteller erstellt wird und Daten zu Mengen und Kategorien von Geräten vom Inverkehrbringen bis zur Entsorgung erhoben werden,
- die Hersteller die Entsorgung von Altgeräten finanzieren,
- das Verbot der Verwendung von Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertigem Chrom und bromhaltigen Flammschutzmitteln (polybromierte Biphenyle oder polybromierte Diphenylether) in elektrischen und elektronischen Geräten ab 1. Juli 2006 eingehalten wird. (Für bestimmte Anwendungen gibt es Ausnahmeregelungen)
- Große Haushaltgeräte (Backofen, Kühlschrank usw.)
- Kleine Haushaltgeräte (Toaster, Staubsauger usw.)
- Büro & Kommunikation (PC, Drucker, Telefon, FAX usw.)
- Unterhaltungselektronik (TV, HiFi, portabler CD-Player usw.)
- Leuchtmittel (vor allem Fluoreszenz-Röhren)
- E-Werkzeug (Bohrmaschine, Rasenmäher usw.)
- Spiel- & Freizeitgeräte (Modelleisenbahn, Fitnessmaschine usw.)
- Medizinische Geräte und Instrumente
- Überwachungsgeräte
- Automatische Ausgabesysteme (Fahrkartenautomat usw.)
WEEE
Was ist WEEE?
In Deutschland wurden beide Richtlinien durch das “ElektroG – Elektro- und Elektronikgerätegesetz”, das am 23. März 2005 verkündet wurde, umgesetzt. Am 24. März 2005 trat das Gesetz in Kraft.
Ziel der Richtlinien
Ziel der WEEE-Richtlinie ist der Umweltschutz: Abfälle vermeiden, recyceln und/oder verwerten. Die RoHS-Richtlinie hat als Ziel die Angleichung nationaler Gesetze, den Gesundheitsschutz und die umweltgerechte Verwertung und Beseitigung von Elektro- und Elektronikgeräten.
Wesentliche Inhalte der Richtlinien
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass: